Unfall-
Militärversicherung

Die Unfallversicherung und Militärversicherung beteiligen sich mit unterschiedlichen Tarifen an einer Hörgeräteversorgung. Die Einstufung in einen Tarif wird von einem Spezialarzt (Ohrenarzt) vorgenommen.
Es erfolgt eine Zuordnung in die Bereiche «Standard» oder «Komplex».
Diese hängt von verschiedenen medizinischen Faktoren ab.

Des Weiteren stellt der Ohrenarzt fest, ob Sie ein oder zwei Hörgeräte benötigen.

Folgende Tarife können erstattet werden:

Zuzahlung für ein Hörgerät:
Einseitig Standard- 1396.44 CHF
Einseitig Komplex- 2014.20 CHF

Zuzahlung für zwei Hörgeräte:
Beidseitig Standard- 2181.60 CHF
Beidseitig Komplex- 3209.76 CHF

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