Ein Hörtest gehört zu einer guten und regelässigen Gesundheitskontrolle dazu, ähnlich wie Sie Ihren allgemeinen Gesundheitszustand vom Arzt kontrollieren lassen, dient der Hörtest dazu, die allgemein Gesundheit Ihres Hörorganes zu bestimmen. Spätestens wenn Sie das Gefühl haben Ihr Hörvermögen hat sich verändert, sollte er aufgefrischt werden.
Ab dem 50. Lebensjahr sollten Sie Ihren Hörtest alle zwei Jahre erneuern.
Personen, die durch den Beruf oder einem Hobby regelässig erhöhter Lautstärke ausgesetzt sind, gehören zu einer Risikogruppe und sind angehalten regelmässig zur Hörkontrolle vorstellig werden.
Der Hörtest wird von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder einem Hörgeräteakustiker vorgenommen. Dabei stehen dem Untersucher verschiedene Verfahren zur Verfügung.
Einen aktuellen Hörtest erhalten Sie bei uns völlig kostenfrei und unverbindlich.
Eine Diagnose über die Art der vorliegenden Hörschädigung, ihren Schweregrad und das Feststellen, wo genau sich der Hörschaden befindet, bleibt dem Hals- Nasen- Ohrenarzt vorbehalten. Welcher selbstverständlich auch Hörkontrollen vornimmt.
Eine solche Hörkontrolle ist notwendig, um im Bedarfsfall die Kostenbeteiligung der AHV oder IV zu erhalten. (Gerne beraten wir Sie hierzu genauer).