IV
(Alter ab 18 bis 64 Jahre)
Die IV beteiligt sich mit einem pauschalen Betrag von 1650 CHF (für zwei Hörgeräte)
oder 840 CHF (für ein Hörgerät) an Ihren Hörgeräten.
oder 840 CHF (für ein Hörgerät) an Ihren Hörgeräten.
Voraussetzung für diese Zahlung ist ein entsprechender Antrag bei Ihrer IV- Stelle und ein Besuch beim Hals- Nasen- Ohren Arzt (ORL). Welcher eine Gesammthörschwäche von mindestens 20 % feststellt.
Nach Abschluss der Hörgeräteversorgung beteiligt sich die IV alle 6 Jahre an neuen Hörgeräten.
Eine Vergütung von Reparaturen erfolgt nach einem Jahr. Für Reparaturen von Elektronikschäden erhalten Sie 200 CHF, für andere Schäden 130 CHF.
Für Ihre Batterien erhalten Sie jährlich eine Bezuschussung von 40 CHF, je Hörgerät.
Wir helfen Ihnen gerne beim Beantragen der Beiträge.