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Abhängig von Ihrer gewünschten Komfortstufe, können die Kosten der Hörgeräte varieeren.

Je nach Alter und Aussmass der Hörminderung beteiligen sich AHV oder IV an den Kosten einer Hörgeräteversorgung.

In machen Fällen ist ebenfals eine Erstattung über die Krankenkasse, Unfall- oder Militärversicherung möglich. Gerne beraten wir Sie zu diesen Thema.