AHV
(Alter ab 64 bis 65 Jahre)
Die AHV beteiligt sich mit einem pauschalen Betrag von 1237.50 CHF (für zwei Hörgeräte)
oder 630 CHF (für ein Hörgerät) an Ihren Hörgeräten.
oder 630 CHF (für ein Hörgerät) an Ihren Hörgeräten.
Voraussetzung für diese Zahlung ist ein entsprechender Antrag bei Ihrer AHV- Stelle und ein Besuch beim Hals- Nasen- Ohren Arzt (ORL). Welcher eine Gesamthörschwäche von mindestens 35 % feststellt.
Nach Abschluss der Hörgeräteversorgung beteiligt sich die AHV alle 5 Jahre an neuen Hörgeräten.
Eine Rückvergütung von Reparaturen und Batterien erfolgt nicht.
Wir helfen Ihnen gerne beim Beantragen der Beiträge.